Beschäftigter hustet Mitarbeiter absichtlich an

29.4.2021 – Ein Beschäftigter hatte bewusst gegen von seinem Arbeitgeber wegen der Covid-19-Pandemie verhängte Hygienevorschriften verstoßen. Er darf je nach den Umständen des Einzelfalls fristlos entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. April 2021 hervor (3 Sa 646/20).

Er habe außerdem einen Kollegen gegen dessen Willen am Arm gefasst und einen anderen Mitarbeiter schließlich vorsätzlich und ohne jegliche Barriere aus einem Abstand von einer halben bis maximal einer Armlänge angehustet. Dabei soll er sinngemäß geäußert haben, dass er hoffe, dass der Kollege an Corona erkrankt.

Der Unternehmer hielt das Verhalten die Mannes für dermaßen inakzeptabel, dass er ihn fristlos entlassen wollte. Mit seiner daraufhin eingereichten Kündigungsschutzklage hatte der Arbeitnehmer jedoch Erfolg.

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