Allgemeine Mandatsbedingungen der Jurasolutions Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend Kanzlei genannt)
(1) Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Kanzlei und ihren Auftraggebern (Mandanten), die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben (nachfolgend: Mandate genannt). Dies gilt auch im Falle der Mandatierung nur eines oder einzelner Rechtsanwälte von der Kanzlei.
(2) Verwendet der Mandant / in eigene Geschäftsbedingungen so werden diese weder ganz noch teilweise Bestandteil der Mandatsvereinbarung der Kanzlei.
(3) Die Mandatierung erfolgt in der Regel durch die Unterzeichnung einer Vorgangsbezogenen Vollmacht. Die Mandatierung kann auch in Textform oder durch Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen über unsere Internetauftritte erfolgen.
(4) Die Kanzlei behält sich das Recht vor, Mandatsanfragen abzulehnen. Insbesondere in Fällen gesetzlicher Vertretungsverbote. Die Ablehnung hat unverzüglich gleich ob mündlich, schriftlich oder in Textform zu erfolgen.
(5) Die Mandatierung gilt, wenn kein Widerruf erfolgt für das außergerichtliche, gerichtliche und wenn ein rechtskräftiger oder vorläufig vollstreckbarer Titel erlangt wird auch für mögliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
(6) Der Kanzlei steht es frei Untervollmachten, insbesondere in Fällen der Terminsvertretung, zu erteilen.
(7) Der Mandant/in ist zur Mitwirkung verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die Pflicht wahrheitsgemäße Angaben zu machen und alle, zur Mandatsbearbeitung notwendigen Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
(8) Kommt der Mandant, trotz Mahnung und Kündigungsandrohung dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Kanzlei berechtigt das Mandatsverhältnis fristlos zu kündigen.
Weist die Kanzlei im Fall einer fristlosen Kündigung auf laufende Fristen und notwendige Handlungen des Mandanten/in und die nötige Beauftragung eines anderen Berufsträgers hin, ist die Kanzlei zu weiteren Tätigkeiten nicht verpflichtet, es sei denn, dass die Beauftragung eines anderen Berufsträgers nicht fristwahrend unverzüglich erfolgen kann.
(9) Übersandte Unterlagen oder Schriftsätze wird der Mandant/in unverzüglich auf sachliche Richtigkeit überprüfen. Diese Pflicht umfasst nicht die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts.
(10) Der Mandant/in hat die Unabhängigkeit der Kanzlei zu respektieren und alle Handlungen zu unterlassen, die diese gefährden könnten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Jurasolutions Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stand 2019
(11) Die Kanzlei wird das Mandat im Rahmen und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen inhaltlich führen. Insbesondere werden alle Mitarbeiter der Kanzlei die Bestimmungen des Datenschutzes und der Verschwiegenheitspflicht beachten.
(12) Inhaltlich Weisungen des Mandanten zur Mandatsführung wird die Kanzlei beachten, sofern diese mit den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen in Einklang stehen. Ist die Abgabe einer Erklärung notwendig, um eine Frist zu wahren, erklärt sich der Mandant ausdrücklich einverstanden, dass die Kanzlei dies in seinem Namen auch ohne vorherige Rücksprache machen kann.
(13) Unterlagen und Dokumente, die im Rahmen der Mandatsbearbeitung durch die Kanzlei erstellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht besteht auch nach Beendigung des Mandats, gleich aus welchem Grund fort. Soweit notwendig beziehungsweise zweckdienlich kann der Mandant diese Unterlagen kopieren und für seine Zwecke verwenden- die Kanzlei räumt dem Mandanten insoweit ein Nutzungsrecht ein. Eine Weitergabe an Dritte oder eine inhaltliche Veränderung bleibt untersagt.
(14) Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten kann die Zielsetzung des Mandats im gegenseitigen Einvernehmen inhaltlich angepasst und verändert werden. Über dadurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten wird die Kanzlei den Mandanten/in im Vorfeld aufklären.
(15) Der Mandant/in ist verpflichtet angeforderte Auslagen und Kosten termingerecht an die Kanzlei zu erstatten. Eine Verpflichtung der Kanzlei bei Kosten oder Gebühren in Vorleistung zu gehen besteht nicht. Das gilt auch für solche Kosten und Gebühren, die Zustellungen und Fristunterbrechungen auslösen. Die Kanzlei haftet nicht für dadurch eintretende Nachteile oder Schäden des Mandanten/in.
(16) Die Vergütung der Kanzlei für Ihre Tätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV) sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen des Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675ff BGB). Im Einzelfall kann die Kanzlei Honorarvereinbarungen schriftlich schließen. Diese beinhalten regelmäßig ein Stundenhonorar und eine Mindestgebühr. Schuldner der für alle angeforderten Zahlungen ist der Mandant. Die Kanzlei ist nicht verpflichtet fällige Geldbeträge bei Dritten, insbesondere bei Rechtsschutz versicherungen unmittelbar einzufordern.
(17) Neben den allgemeinen Mandatsbedingungen sind die Inhalte der zu erteilenden Vollmacht sowie die Vergütungsvereinbarung, die Haftungsbeschränkung, die Belehrung über das Widerrufsrecht und die Datenschutzbestimmungen der Kanzlei, Gegenstand des Mandatsverhältnisses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Jurasolutions Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stand 2019
(18) Der Vergütungsanspruch der Kanzlei bleibt auch bestehen, wenn das Mandat vorzeitig, gleich aus welchem Grunde beendet wurde. In diesem Fall ist der Vergütungsanspruch auf die bereits veranlassten Tätigkeiten beschränkt. Der Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der vorzeitigen Mandats-beendigung insbesondere bei einem Wechsel des Rechtsbeistands, erneut Gebühren ( z.B. Geschäftsgebühr) für bereits geleistet Arbeiten anfallen können.
(19)Die Kanzlei ist verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die bestehende Versicherungsdeckung ist auf 1.000.000 Euro je Schadenfall begrenzt. Will der Mandant für sein Mandat eine weitergehende
Deckungssumme vereinbaren, so hat er dies der Kanzlei schriftlich anzuzeigen. Die Kanzlei wird bei ihrer Versicherung Deckungsschutz erfragen. Die zusätzlichen Kosten hierfür hat jedenfalls der Mandant zu tragen.
(20)Die Haftung für fahrlässiges Verschulden der Kanzlei ist in jedem Fall auf 1.000.000. Euro je Schadensfall beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Kanzlei.
(21)Bestandteil des Mandatsvertrages ist die Datenschutzerklärung. Jedenfalls erklärt sich der Mandant einverstanden damit, dass seine, auch personenbezogene Daten elektronisch zur Mandatsbearbeitung verarbeitet und gespeichert werden. Eine Herausgabe der Daten an Dritte findet nur statt soweit diese zur Mandatsbearbeitung notwendig ist.
(22)Der Mandant ist damit einverstanden, dass alle Unterlagen, Kopien von Schriftsätzen in elektronischer Form versandt oder empfangen werden. Ihm ist bewusst, dass elektronische Kommunikation nicht absolute Sicherheit geben kann. Der Mandant stimmt dennoch der Kommunikation im elektronischen Wege zu.
(23) Für alle Mitteilungen und Erklärungen wird Textform vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Jurasolutions Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stand 2020.