AGB

Allgemeine Mandatsbedingungen der Jurasolutions Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  (nachfolgend Kanzlei genannt) 

(1) Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Kanzlei und ihren Auftraggebern (Mandanten), die eine rechtliche  Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben (nachfolgend:  Mandate genannt). Dies gilt auch im Falle der Mandatierung nur eines oder  einzelner Rechtsanwälte von der Kanzlei.  

(2) Verwendet der Mandant / in eigene Geschäftsbedingungen so werden diese  weder ganz noch teilweise Bestandteil der Mandatsvereinbarung der Kanzlei. 

(3) Die Mandatierung erfolgt in der Regel durch die Unterzeichnung einer  Vorgangsbezogenen Vollmacht. Die Mandatierung kann auch in Textform oder  durch Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen über unsere  Internetauftritte erfolgen.  

(4) Die Kanzlei behält sich das Recht vor, Mandatsanfragen abzulehnen.  Insbesondere in Fällen gesetzlicher Vertretungsverbote. Die Ablehnung hat  unverzüglich gleich ob mündlich, schriftlich oder in Textform zu erfolgen. 

(5) Die Mandatierung gilt, wenn kein Widerruf erfolgt für das außergerichtliche,  gerichtliche und wenn ein rechtskräftiger oder vorläufig vollstreckbarer Titel  erlangt wird auch für mögliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.  

(6) Der Kanzlei steht es frei Untervollmachten, insbesondere in Fällen der  Terminsvertretung, zu erteilen. 

(7) Der Mandant/in ist zur Mitwirkung verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die  Pflicht wahrheitsgemäße Angaben zu machen und alle, zur  Mandatsbearbeitung notwendigen Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu  stellen. 

(8) Kommt der Mandant, trotz Mahnung und Kündigungsandrohung dieser  Verpflichtung nicht nach, ist die Kanzlei berechtigt das Mandatsverhältnis fristlos  zu kündigen.  

Weist die Kanzlei im Fall einer fristlosen Kündigung auf laufende Fristen und  notwendige Handlungen des Mandanten/in und die nötige Beauftragung  eines anderen Berufsträgers hin, ist die Kanzlei zu weiteren Tätigkeiten nicht  verpflichtet, es sei denn, dass die Beauftragung eines anderen Berufsträgers  nicht fristwahrend unverzüglich erfolgen kann.  

(9) Übersandte Unterlagen oder Schriftsätze wird der Mandant/in unverzüglich auf  sachliche Richtigkeit überprüfen. Diese Pflicht umfasst nicht die rechtliche  Beurteilung des Sachverhalts.  

(10) Der Mandant/in hat die Unabhängigkeit der Kanzlei zu respektieren und alle  Handlungen zu unterlassen, die diese gefährden könnten. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jurasolutions Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stand 2019 

(11) Die Kanzlei wird das Mandat im Rahmen und unter Beachtung der  einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen inhaltlich führen.  Insbesondere werden alle Mitarbeiter der Kanzlei die Bestimmungen des  Datenschutzes und der Verschwiegenheitspflicht beachten. 

(12) Inhaltlich Weisungen des Mandanten zur Mandatsführung wird die Kanzlei  beachten, sofern diese mit den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen in  Einklang stehen. Ist die Abgabe einer Erklärung notwendig, um eine Frist zu  wahren, erklärt sich der Mandant ausdrücklich einverstanden, dass die Kanzlei  dies in seinem Namen auch ohne vorherige Rücksprache machen kann. 

(13) Unterlagen und Dokumente, die im Rahmen der Mandatsbearbeitung durch  die Kanzlei erstellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht  besteht auch nach Beendigung des Mandats, gleich aus welchem Grund fort. Soweit notwendig beziehungsweise zweckdienlich kann der Mandant diese  Unterlagen kopieren und für seine Zwecke verwenden- die Kanzlei räumt dem  Mandanten insoweit ein Nutzungsrecht ein. Eine Weitergabe an Dritte oder eine  inhaltliche Veränderung bleibt untersagt.  

(14) Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten kann die Zielsetzung des Mandats  im gegenseitigen Einvernehmen inhaltlich angepasst und verändert werden.  Über dadurch gegebenenfalls entstehende Mehrkosten wird die Kanzlei den  Mandanten/in im Vorfeld aufklären. 

(15) Der Mandant/in ist verpflichtet angeforderte Auslagen und Kosten  termingerecht an die Kanzlei zu erstatten. Eine Verpflichtung der Kanzlei bei  Kosten oder Gebühren in Vorleistung zu gehen besteht nicht. Das gilt auch für  solche Kosten und Gebühren, die Zustellungen und Fristunterbrechungen  auslösen. Die Kanzlei haftet nicht für dadurch eintretende Nachteile oder  Schäden des Mandanten/in. 

(16) Die Vergütung der Kanzlei für Ihre Tätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen  Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und dem  dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV) sowie nach den gesetzlichen  Bestimmungen des Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675ff BGB).  Im Einzelfall kann die Kanzlei Honorarvereinbarungen schriftlich schließen. Diese  beinhalten regelmäßig ein Stundenhonorar und eine Mindestgebühr. Schuldner  der für alle angeforderten Zahlungen ist der Mandant. Die Kanzlei ist nicht  verpflichtet fällige Geldbeträge bei Dritten, insbesondere bei Rechtsschutz versicherungen unmittelbar einzufordern.  

(17) Neben den allgemeinen Mandatsbedingungen sind die Inhalte der zu  erteilenden Vollmacht sowie die Vergütungsvereinbarung, die  Haftungsbeschränkung, die Belehrung über das Widerrufsrecht und die  Datenschutzbestimmungen der Kanzlei, Gegenstand des Mandatsverhältnisses.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jurasolutions Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stand 2019 

(18) Der Vergütungsanspruch der Kanzlei bleibt auch bestehen, wenn das Mandat  vorzeitig, gleich aus welchem Grunde beendet wurde. In diesem Fall ist der  Vergütungsanspruch auf die bereits veranlassten Tätigkeiten beschränkt. Der  Mandant wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der vorzeitigen  Mandats-beendigung insbesondere bei einem Wechsel des Rechtsbeistands,  erneut Gebühren ( z.B. Geschäftsgebühr) für bereits geleistet Arbeiten anfallen  können. 

(19)Die Kanzlei ist verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die  bestehende Versicherungsdeckung ist auf 1.000.000 Euro je Schadenfall  begrenzt. Will der Mandant für sein Mandat eine weitergehende  

Deckungssumme vereinbaren, so hat er dies der Kanzlei schriftlich anzuzeigen.  Die Kanzlei wird bei ihrer Versicherung Deckungsschutz erfragen. Die zusätzlichen  Kosten hierfür hat jedenfalls der Mandant zu tragen. 

(20)Die Haftung für fahrlässiges Verschulden der Kanzlei ist in jedem Fall auf  1.000.000. Euro je Schadensfall beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht  für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Kanzlei.  

(21)Bestandteil des Mandatsvertrages ist die Datenschutzerklärung. Jedenfalls erklärt  sich der Mandant einverstanden damit, dass seine, auch personenbezogene  Daten elektronisch zur Mandatsbearbeitung verarbeitet und gespeichert  werden. Eine Herausgabe der Daten an Dritte findet nur statt soweit diese zur  Mandatsbearbeitung notwendig ist.  

(22)Der Mandant ist damit einverstanden, dass alle Unterlagen, Kopien von  Schriftsätzen in elektronischer Form versandt oder empfangen werden. Ihm ist  bewusst, dass elektronische Kommunikation nicht absolute Sicherheit geben kann.  Der Mandant stimmt dennoch der Kommunikation im elektronischen Wege zu.  

(23) Für alle Mitteilungen und Erklärungen wird Textform vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jurasolutions Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Stand 2020.

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