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Betrag: 1510 Euro

Datum: 10.08.2022

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Urlaub 2021: Die besten Reiseziele im August trotz Corona https://js-verbraucherportal.eu/urlaubsziele-im-august-trotz-corona https://js-verbraucherportal.eu/urlaubsziele-im-august-trotz-corona#respond Thu, 22 Jul 2021 11:27:50 +0000 https://meine-rechte.eu/?p=944 Für den August bieten sich derzeit noch viele Urlaubsländer an, auch wenn die Corona-Zahlen wieder steigen. Besonders gefragt sind Reiseziele in Deutschland und Italien sowie Camping. Hier snd die besten Urlaubsziele im August trotz der Corona Krise. Italien: Spitzenreiter von der Adria bis nach Sizilien Ideen für den Deutschland-Urlaub – nicht nur an der Küste...

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Für den August bieten sich derzeit noch viele Urlaubsländer an, auch wenn die Corona-Zahlen wieder steigen. Besonders gefragt sind Reiseziele in Deutschland und Italien sowie Camping. Hier snd die besten Urlaubsziele im August trotz der Corona Krise.

  • Italien: Spitzenreiter von der Adria bis nach Sizilien
  • Ideen für den Deutschland-Urlaub – nicht nur an der Küste und in den Alpen
  • Boom bei Camping und Hausbootferien

Seit Reisewarnungen nur noch für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete ausgesprochen werden und Corona-Regelungen in Deutschland sowie Europa gelockert wurden, suchen viele noch kurzfristig nach einem Urlaubsziel. Vor allem Italien-Urlaub ist in Corona-Zeiten extrem gefragt auf den ADAC-Infoseiten für die Reiseplanung. Bei den Regionen liegt ein Klassiker vorn: die Italienische Adria, gefolgt von vier weiteren Destinationen in Italien: GardaseeToskanaSüdtirol und Sizilien.

Wer an die Adria fährt, sucht nicht nur nach langen Sandstränden wie in Lignano, Jesolo, Rimini und Riccione, sondern auch Tipps für die Abwechslung beim Badeurlaub. Da hat die Region viel zu bieten: Zum Beispiel Wander- und Radtouren oder Bootsfahrten im Regionalpark Po-Delta, wo es sogar Flamingos zu bestaunen gibt – und viele andere Vogelarten in einer Landschaft mit Lagunen, Inseln, Dünen, Sümpfen und Pinienwäldern. Oder einen Ausflug zur Mosaikkunst in Ravenna, das nach Rom die bedeutendsten Werke altchristlicher Kunst Italiens besitzt – in acht UNESCO-Weltkulturerbestätten. Auch das nahe Venedig kommt für eine Tour infrage, noch könnte das Ausbleiben von Touristen aus Übersee dort für etwas weniger Betrieb als gewöhnlich sorgen.

Italien: Vom Strand in stille Dörfer und Städte

Mountain scenery landscape in Alps, Corvara in Badia, Italy

Citytrips empfiehlt die Italienische Zentrale für Tourismus ENIT gerade dann, wenn an den Stränden Hochsaison herrscht: Da der August eindeutig die Hauptreisezeit der Italiener ist, sind die Städte relativ leer und bieten sich für Ausflüge an. Oder hübsche Dörfer im Hinterland, zum Beispiel die mit der Bandiera Arancione* (orange Fahne) ausgezeichneten Borghi* (mittlerweile 241 in ganz Italien). Der Touring Club Italiano vergibt das Qualitätssiegel seit 20 Jahren an Orte bis 15.000 Einwohner mit lebendiger Tradition, authentischer Küche und Unterkünften in restaurierten Gebäuden wie den Alberghi diffusi*.

Dolomiten: Musik an Panoramaplätzen

Wer Italien lieber in den Bergen erlebt als in der Hochsaison am Meer, kann Ende August In den Trentiner Dolomiten bereits Vorfreude auf den Herbst verspüren: Beim traditionellen Festival I Suoni delle Dolomiti* – Die Klänge der Dolomiten (23. August–24. September), das nach einem Jahr Zwangspause wieder stattfindet, tragen Musiker ihre Instrumente zu den schönsten Aussichtspunkten hoch. Die Konzerte sind kostenlos, Besucher müssen diesen Sommer aber vorab Ihren Platz auf dem „grünen Teppich“ reservieren.

Kroatien: Viele Badeplätze, seltene Sandstrände

Croatia, Hvar island, Bol town. Aerial view at the Zlatni Rat beach. Famous place in Croatia. Summer seascape from drone. Travel – image

Kroatien rangiert gleich hinter Italien beim Interesse an den Länder-Infoseiten des ADAC. Die gut 1800 Kilometer lange Adriaküste von der Halbinsel Istrien im Norden bis nach Dubrovnik im Süden Dalmatiens bietet große Auswahl an Badeplätzen für den heißen August, hinzu kommen über 1200 Inseln. Sandstrand ist zwar vergleichsweise selten in Kroatien – aber Urlauber können ihn finden, etwa auf den Inseln Rab, Dugi Otok oder Korčula. Und zudem viele ausgezeichnete Badeplätze auf glattem, weißem Kies wie am berühmten „Goldenen Horn“ auf Brač oder in felsigen Buchten. Mehr zu Kroatiens schönsten Sandstränden und Badeplätzen.

Hier gibt es Infos zur aktuellen Lage beim Kroatien-Urlaub in Corona-Zeiten.

Gefragt: Nachbarländer und griechische Inseln

Neben den Nachbarländern ÖsterreichFrankreich und Polen waren vor allem Reise-Infos über die Niederlande bisher außergewöhnlich gefragt auf den ADAC Seiten. Allerdings steigen dort die Corona-Zahlen derzeit massiv, hier aktuelle Infos über die Lage beim Holland-Urlaub in Corona-Zeiten.

Zu den Rennern bei Pauschalreisen zählten laut Analysen des Deutschen Reiseverbandes (DRV) bisher die griechischen Inseln mit Kreta und die türkische Riviera, ebenso Mallorca und die Kanaren. Hier wirken sich jetzt jedoch die in Spanien besonders stark gestiegenen Infektionszahlen aus. Wichtig bei der Reiseplanung sind für viele Urlauber die aktuellen Regeln bei der Einreise nach Deutschland: Testpflicht und Quarantäne

Der Trend zum Sommerurlaub in Deutschland setzt sich laut DRV fort, besonders gefragt seien Nordsee- und Ostseeküste und die bayerischen Berge.

Deutschland: Ein Meer bei Hannover

Wer jetzt Alternativen zu Deutschlands Küsten sucht, findet auch im Binnenland maritimes Flair – zum Beispiel vor den Toren Hannovers am Steinhuder Meer*. Der See mit acht Kilometern Länge und 4,5 Kilometern Breite bietet häufig beste Windbedingungen für Windsurfer und Segler. Wer kein eigenes Boot hat, kann sich ein Ruder- oder Elektroboot mieten. Die künstlich angelegte Badeinsel Steinhude bietet Sandstrand mit viel Liegefläche.

ADAC. 2021. Urlaub 2021: Die besten Reiseziele im August trotz Corona. Retrieved on July 22, 2021, from https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/inspirationen/international/reiseziele-im-august/

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Die merkwürdigsten Verkehrsregeln weltweit https://js-verbraucherportal.eu/die-merkwurdigsten-verkehrsregel-weltweit https://js-verbraucherportal.eu/die-merkwurdigsten-verkehrsregel-weltweit#respond Wed, 21 Jul 2021 10:11:48 +0000 https://meine-rechte.eu/?p=925 Preview in new tab 1. Österreich: Polizisten haben Adleraugen Unsere Landesnachbarn aus Österreich verstehen bei Rasern keinen Spaß. Allerdings brauchen österreichische Polizisten dafür keinen Blitzer. Laut Gesetz besitzen die Beamten ein “geschultes Amtsauge”. Das heißt: Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 30 km/h können die Polizisten mit bloßem Auge erkennen und entsprechend ahnden. 2. USA: Bikini-Fahrt nur...

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1. Österreich: Polizisten haben Adleraugen

Unsere Landesnachbarn aus Österreich verstehen bei Rasern keinen Spaß. Allerdings brauchen österreichische Polizisten dafür keinen Blitzer. Laut Gesetz besitzen die Beamten ein “geschultes Amtsauge”. Das heißt: Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 30 km/h können die Polizisten mit bloßem Auge erkennen und entsprechend ahnden.

2. USA: Bikini-Fahrt nur mit Schlagstock oder Begleitschutz

Ähnlich bizarr sind manche Verkehrsregeln in den USA – fast jeder Bundesstaat hat dort seine Eigenarten. Besonders skurril ist eine Verkehrsregel in Tennessee: Hier ist es nicht erlaubt, aus dem fahrenden Auto auf Wild zu schießen. Wale hingegen dürfen im Vorbeifahren erlegt werden. Nur ärgerlich, dass der Bundesstaat nicht an der Küste liegt.

In Kentucky wiederum ist es Frauen in Badekleidung nur dann erlaubt, Auto zu fahren, wenn sie in Begleitung eines Polizisten sind oder aber einen Schlagstock griffbereit haben, um sich gegen aufdringliche Passanten zur Wehr setzen zu können.

3. Australien: Heutransport nur mit dem Taxi

Auch in Australien gibt es recht eigenartige Verkehrsregeln. So ist es in Down Under verboten, Heu mit dem eigenen Wagen im Kofferraum zu transportieren. Macht aber nichts, denn mit einem Taxi ist das erlaubt.

Gleichermaßen sonderbar: Wer ein Pferd anstelle eines Autos bevorzugt, hat ein Recht auf freie Verpflegung an der Bar – nicht für sich selbst, sondern für das Reittier. Ein Gesetz in Australien besagt, dass die Barbetreiber sich um die Pferde ihrer Kunden kümmern müssen, während der Halter am Tresen sitzt und sich betrinkt.

4. Russland: Dreckige Autos, nicht mit uns

Russland ist nicht gerade für eine besonders hohe Auto-Kultur bekannt, in Sachen Reinlichkeit kennen die Gesetzesgeber hier anscheinend allerdings keinen Spaß. Ist ein Auto zu schmutzig, droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Jedoch ist nicht näher definiert, wie dreckig ein Auto dafür sein muss.

5. Griechenland und Norwegen: Rauchen streng verboten

Wer hätte das gedacht? In Griechenland ist das Rauchen im Auto strengstens verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren mit an Bord sind. Wer gegen die Regel verstößt, muss bis zu 1.500 Euro Strafe zahlen!

Noch strenger sind die Gesetze in Norwegen. Hier darf zumindest in geschlossenen Ortschaften überhaupt nicht gequalmt werden.

Ebenfalls kurios sind die Halteverbotsschilder in Griechenland. Schilder, auf denen nur eine senkrechte Linie zu sehen ist, gelten nur in ungraden Monaten – Schilder mit zwei senkrechten Linien gelten in den graden Monaten.

1&1 Mail & Media/ContentFleet. Total verrückte Autowelt: Das sind die kuriosesten Verkehrsregeln weltweit. Retrieved on July 27, 2021, from https://web.de/magazine/auto/verrueckte-autowelt-kuriosesten-verkehrsregeln-weltweit-32664588

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COVID-19-Hinweise für Reisende https://js-verbraucherportal.eu/covid-19-hinweise-fur-reisende https://js-verbraucherportal.eu/covid-19-hinweise-fur-reisende#respond Tue, 06 Jul 2021 08:29:25 +0000 https://meine-rechte.eu/?p=918 Eine ausführliche Liste mit Hinweisen zu COVID-19 finden Sie hier. Reisende während der Pandemie sollten insbesondere folgende Punkte beachten: Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Länder oder Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste kommen. Planen Sie entsprechend vorausschauend und seien Sie bei allen Reisen in das Ausland weiterhin...

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Eine ausführliche Liste mit Hinweisen zu COVID-19 finden Sie hier. Reisende während der Pandemie sollten insbesondere folgende Punkte beachten:

  • Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Länder oder Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste kommen.

  • Planen Sie entsprechend vorausschauend und seien Sie bei allen Reisen in das Ausland weiterhin besonders vorsichtig. Eine neuerliche Rückholaktion wird es nicht geben.

  • Erkundigen Sie sich über COVID-19-Maßnahmen sowohl für Ihr Transportmittel als auch an Ihrem Reiseziel z.B. über Re-open EU.

  • Entscheiden Sie sich für umbuchbare und stornierbare Reisen und lassen Sie sich Flugverbindungen und Beförderungsbedingungen vor Reiseantritt von Ihrem Beförderungsunternehmen bestätigen.

  • Achten Sie auf einen ausreichenden Vorrat an notwendigen Medikamenten auch für den Fall eines verlängerten Aufenthalts im Ausland wie einer angeordneten Quarantäne.

Quelle: Auswaertiges Amt, “Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie”, Retrieved on July 7th, 2021 on https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762

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5 seltsame Gesetze bei uns Deutschland https://js-verbraucherportal.eu/5-seltsame-gesetze-bei-uns-deutschland https://js-verbraucherportal.eu/5-seltsame-gesetze-bei-uns-deutschland#respond Wed, 19 May 2021 16:55:53 +0000 https://meine-rechte.eu/?p=875 1. Atombomben Es ist laut Gesetz verboten eine Atombombe oder andere nukleare Waffen zu zünden. Bis zu 5 Jahre muss man sonst ins Gefängnis. Erscheint ziemlich harmlos im Vergleich zu den Auswirkungen. 2. Nicht im Gleichschritt über eine Brücke Es ist ausdrücklich verboten, im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren. Dieses lustige Gesetz aus Deutschland...

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1. Atombomben

Es ist laut Gesetz verboten eine Atombombe oder andere nukleare Waffen zu zünden. Bis zu 5 Jahre muss man sonst ins Gefängnis. Erscheint ziemlich harmlos im Vergleich zu den Auswirkungen.

2. Nicht im Gleichschritt über eine Brücke

Es ist ausdrücklich verboten, im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren. Dieses lustige Gesetz aus Deutschland ergibt tatsächlich Sinn, denn der Grund dafür ist eine mögliche Resonanzkatastrophe durch die Schallwellen. 1831 stürzte im Vereinigten Königreich eine Brücke ein, weil 74 Soldaten im Gleichschritt darüber marschierten.

Bridge

3. Todesstrafe in Hessen

Tatsächlich gilt nach dem Landesrecht in Hessen, dass Einbrecher noch zum Tode verurteilt werden können. Da dies aber laut Bundesgesetz verboten ist, findet das Gesetz glücklicherweise keine Anwendung.

4. Nur Sonnenschirme in beige

In Bad-Sooden-Allendorf, auch in Hessen, darf man nur Sonnenschirme benutzen, die beige, pastell oder sandfarben sind. Wer die Kleinstadtidylle mit farbigen oder schwarzen Sonnenschirmen verschandelt, muss ein Bußgeld bezahlen.

Colorful Umbrellas

5. Kopfkissen als Waffe

Kommt es zu einer nicht einvernehmlichen Kissenschlacht, kann der Schlag damit als Waffe zählen. Wichtig ist, wie das Opfer die Situation wahrnimmt. Also Obacht bei der nächsten Übernachtungsparty.

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Deutschland lockert Corona-bedingte Einreisebeschräkungen https://js-verbraucherportal.eu/deutschland-lockert-corona-bedingte-einreisebeschrakungen https://js-verbraucherportal.eu/deutschland-lockert-corona-bedingte-einreisebeschrakungen#respond Thu, 13 May 2021 16:42:11 +0000 https://meine-rechte.eu/?p=870 Die Infektionszahlen in Deutschland gehen zurück, das erhöht den Spielraum für Lockerungen. Auch Reisen wird ab heute leichter – nicht nur für vollständig Geimpfte und Genesene. Für Urlaubsrückkehrer und andere Einreisende nach Deutschland gelten von heute an bundesweit einheitliche Corona-Regeln. Für vollständig Geimpfte und Genesene fallen Vorgaben zu Quarantäne und Test-Erfordernissen weg – es sei...

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Die Infektionszahlen in Deutschland gehen zurück, das erhöht den Spielraum für Lockerungen. Auch Reisen wird ab heute leichter – nicht nur für vollständig Geimpfte und Genesene.

Für Urlaubsrückkehrer und andere Einreisende nach Deutschland gelten von heute an bundesweit einheitliche Corona-Regeln. Für vollständig Geimpfte und Genesene fallen Vorgaben zu Quarantäne und Test-Erfordernissen weg – es sei denn, sie kommen aus einem Gebiet mit neuen, ansteckenderen Virusvarianten.

Coronavirus COVID-19 attack organism. Corona virus causing pandemic. 3D illustration

Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, können sich der neuen Einreiseverordnung der Bundesregierung zufolge freitesten, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen. Dafür reicht ein Antigentest, der nicht älter ist als 48 Stunden – oder ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Damit entfällt die bisher übliche Quarantäne von zehn Tagen nach Einreise. Der Nachweis soll auch in der digitalen Einreiseanmeldung möglich sein.

Diese Änderung ist aus Sicht von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine Erleichterung für Reisende, die das Infektionsrisiko insgesamt aber nicht erhöht – im Gegenteil. “Für die Pandemie-Bekämpfung ist ein Testergebnis schwarz auf weiß allemal besser als eine Quarantäne, die – wenn überhaupt – nur sporadisch überprüft wird”, sagte Seehofer. Er begrüße die Überarbeitung der Einreiseverordnung deshalb ausdrücklich.

Quarantäne für Hochrisiko- und Mutationsgebiete bleibt

Die Regelung soll auch Reisen im Sommer in Europa erleichtern, etwa wenn geimpfte Eltern zusammen mit nicht geimpften Kindern reisen.

Bei der Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten soll es allerdings dabei bleiben, dass die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test verkürzt werden kann. Rückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen weiter für 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen, die nicht per Test verkürzt werden kann. Zudem gelten als geimpft nur diejenigen, die mit einem in der EU zugelassenen Vakzin geimpft sind. Das sind derzeit die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson – und zwar zwei Wochen nach der letzten, meist zweiten Impfung.

Concept of coronavirus quarantine. Business man wear on suit with medical face mask and mobile phone at hand. MERS-Cov, Novel coronavirus 2019-nCoV

Wie Reiseländer für deutsche Urlauber eingestuft werden, ist auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) zu sehen. Zentraler Faktor für die Einstufung als Risikogebiet sind mehr als 50 gemeldete Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Daneben gibt es Hochinzidenzgebiete ab der Schwelle von 200 sowie Virusvariantengebiete mit neuen Mutationen.

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Beschäftigter hustet Mitarbeiter absichtlich an https://js-verbraucherportal.eu/beschaftigter-hustet-mitarbeiter-absichtlich-an https://js-verbraucherportal.eu/beschaftigter-hustet-mitarbeiter-absichtlich-an#respond Thu, 29 Apr 2021 16:49:45 +0000 https://meine-rechte.eu/?p=865 29.4.2021 – Ein Beschäftigter hatte bewusst gegen von seinem Arbeitgeber wegen der Covid-19-Pandemie verhängte Hygienevorschriften verstoßen. Er darf je nach den Umständen des Einzelfalls fristlos entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. April 2021 hervor (3 Sa 646/20). Er habe außerdem einen Kollegen gegen dessen Willen am Arm gefasst und...

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29.4.2021 – Ein Beschäftigter hatte bewusst gegen von seinem Arbeitgeber wegen der Covid-19-Pandemie verhängte Hygienevorschriften verstoßen. Er darf je nach den Umständen des Einzelfalls fristlos entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. April 2021 hervor (3 Sa 646/20).

Er habe außerdem einen Kollegen gegen dessen Willen am Arm gefasst und einen anderen Mitarbeiter schließlich vorsätzlich und ohne jegliche Barriere aus einem Abstand von einer halben bis maximal einer Armlänge angehustet. Dabei soll er sinngemäß geäußert haben, dass er hoffe, dass der Kollege an Corona erkrankt.

Der Unternehmer hielt das Verhalten die Mannes für dermaßen inakzeptabel, dass er ihn fristlos entlassen wollte. Mit seiner daraufhin eingereichten Kündigungsschutzklage hatte der Arbeitnehmer jedoch Erfolg.

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Corona Newsletter 27.03.2021 https://js-verbraucherportal.eu/corona-newsletter-27-03-2021 https://js-verbraucherportal.eu/corona-newsletter-27-03-2021#respond Sun, 28 Mar 2021 05:58:51 +0000 https://meine-rechte.eu/?p=855 Corona Regeln werden wieder zu einer eigenen Wissenschaft – Bericht aus dem Dreiländereck Wo ist das denn? Bei uns im Dreiländereck stoßen der Landkreis Altenkirchen (7 Tage Inzidenz 209) der Landkreis Siegen Wittgenstein (7 – Tage Inzidenz 203) und der Lahn – Dill Kreis (7 Tage Inzidenz 214) zusammen. Weit bekannt vom Stau auf der...

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Corona Regeln werden wieder zu einer eigenen Wissenschaft – Bericht aus dem Dreiländereck

Wo ist das denn?

Bei uns im Dreiländereck stoßen der Landkreis Altenkirchen (7 Tage Inzidenz 209) der Landkreis Siegen Wittgenstein (7 – Tage Inzidenz 203) und der Lahn – Dill Kreis (7 Tage Inzidenz 214) zusammen. Weit bekannt vom Stau auf der A 45 Haiger/Burbach.

Schon ist die Einheitlichkeit vergessen:

Bundesweit wohl ziemlich einheitlich sind die Kontaktbeschränkung im öffentlichenBereich (das heißt der Mindestabstand ist nicht einzuhalten) auf Mitglieder eines 1Hausstands mit einem weiteren Hausstand maximal 5 Personen. Kinder bis zum 14.Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.
Dies gilt in Siegen Wittgenstein und im Lahn – Dill Kreis.

Notbremse allgemein:

Während in Rheinland- Pfalz die Außengastronomie unter Auflagen öffnen darf, bleibt sie im Landkreis Altenkirchen geschlossen. Ist nachvollziehbar. Abholen und Terminshoppen bleibt auch. Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 21Uhr bis 5 Uhr. In Siegen Wittgenstein sind die Geschäfte wieder geschlossen. Im Lahn – Dill Kreis gilt die landesweite Regelung. Das heißt Terminshoppen möglich, die Außengastronomie hat geschlossen.

Im öffentlichen Raum

Im öffentlichen Raum Bundesweit wohl ziemlich einheitlich sind die Kontaktbeschränkung im öffentlichenBereich (das heißt der Mindestabstand ist nicht einzuhalten) auf Mitglieder eines 1Hausstands mit einem weiteren Hausstand maximal 5 Personen. Kinder bis zum 14.Lebensjahr werden nicht mitgerechnet.Dies gilt in Siegen Wittgenstein und im Lahn – Dill Kreis.

Aber Besonderheiten in zwei Landkreisen:

In Altenkirchen werden dagegen nur Kinder bis zum 6. Lebensjahr nicht mitgezählt. Dafür bestimmt Siegen Wittgenstein diese Kontaktbeschränkung auch für den häuslichen Bereich. Allerdings nimmt §1 Abs 5 der Coronaschutzverordnung aus NRW gerade die häusliche Wohnung aus dem Geltungsbereich. Diese Anordnung dürfte also, zumindest wie sie jetzt besteht, rechtswidrig sein, da die Landesverordnung ausdrücklich ihren Vorrang bestimmt.

Personen aus mehreren Haushalten in einem Kfz: Sonnenbrille verboten?

Hier zeigt sich wer in Geografie aufgepasst hat.
Während im Landkreis Altenkirchen alle Mitfahrer (nicht der Fahrer) eine FFP 2 Maske tragen müssen, wenn nicht alle Insassen aus einem Hausstand sind. Doch im Lahn – Dill Kreis gilt dies erst, wenn sich Personen aus mehr als zwei Haushalten im Fahrzeug befinden. Dann muss aber nur ein Mund – Nasenschutz oder ähnliches getragen werden. Aber nicht der Fahrer. In Siegen Wittgenstein, reicht ein Mitfahrer aus einem anderen Hausstand. Dafür muss auch der Fahrer eine FFP 2 Maske tragen.

Da aber die Identifizierung des Fahrers möglich sein muss (§23 Abs. IV StVO) sind, so die Polizei NRW, die Augen und Stirn freizuhalten.
Vor einem Jahr war die Maske beim Fahrer noch eine Ordnungswidrigkeit. So wird halt munter ausgelegt, wie es gerade passt.
Die Folge dieser Auslegung ist, dass man keine Sonnenbrille oder Kappe beim gemeinsamen Autofahren in Siegen- Wittgenstein tragen darf.

Die Folgen:

Wer also die 24 km von Herdorf nach Haiger fährt startet in Rheinland- Pfalz mit FFP 2- maskiertem Beifahrer, nach 2 Kilometer muss der Fahrer eine FFP 2 Maske aufsetzen, da der Landkreis Siegen – Wittgenstein beginnt – aber bitte Mütze und Sonnenbrille ablegen nicht vergessen, um dann nach ca. 17 km Hessen zu erreichen. Jetzt kann ohne irgendeine Maske oder Mundschutz weitergefahren werden. Dafür aber wieder mit Sonnenbrille und Kappe. Die Regeln gelten für jedermann, der sich in den Gebieten aufhält. Für den Durchgangs- und Lieferverkehr kann man sich heitere Szenen vorstellen.

Rechtsanwalt Kutschenreiter
JuraSolutions Rechtsanwälte

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Drohnen als Hobby oder rechtlich relevante Flugobjekte https://js-verbraucherportal.eu/drohnen-als-hobby-oder-rechtlich-relevante-flugobjekte https://js-verbraucherportal.eu/drohnen-als-hobby-oder-rechtlich-relevante-flugobjekte#respond Wed, 10 Feb 2021 22:09:51 +0000 https://meine-rechte.eu/?p=821 Drohnen als Hobby oder rechtlich relevante Flugobjekte Drohnen vielfältigster Ausführungen sind seit längerem ein beliebtes „Gadget“ und vielmehr oftmals ein nützliches Hilfsmittel. Doch was gilt es bezüglich Nutzung und Umgang mit den Flugobjekten zu beachten? Antworten darauf hat die EU zu Jahresbeginn mit einer neuen Verordnung geschaffen. Die wichtigsten Aspekte führen wir folgend für Sie...

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Drohnen als Hobby oder rechtlich relevante Flugobjekte

Drohnen vielfältigster Ausführungen sind seit längerem ein beliebtes „Gadget“ und vielmehr oftmals ein nützliches Hilfsmittel. Doch was gilt es bezüglich Nutzung und Umgang mit den Flugobjekten zu beachten? Antworten darauf hat die EU zu Jahresbeginn mit einer neuen Verordnung geschaffen. Die wichtigsten Aspekte führen wir folgend für Sie auf.

Europäische Standards:

Fortan werden alle neu verkauften Drohen nach einheitlichem europäischem Standard (CE-Kennzeichen) in fünf Klassifizierungen eingeteilt („C0“ bis „C4“) und verkauft. 

Eine Ausnahme dazu bilden bereits im Umlauf befindliche Bestandsdrohnen.

Regeln für den Drohnenflug:

Grundsätzlich sind drei Anwendungsszenarien für den „Drohnenflug“ vorgesehen, wobei für den durchschnittlichen Gebrauch nur das Szenario „Open“ von Relevanz sein dürfte. 

Demzufolge dürfen Sie erlaubnisfrei mit Ihrer Drohne:

  • Maximal 120m hochfliegen
  • Nur in Sichtweite fliegen

Das Weitere richtet sich nationalen Regelungen, für Deutschland bedeutet dies:

  • 1,5 Km Abstand zu Flugplätzen
  • 100m Abstand zu Autobahnen, Oberleitungen u.ä.
  • Kein Flug über Wohngrundstücke ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers
  • Keine Bildaufnahmen von Personen ohne Erlaubnis 

Versicherungspflicht und Registrierung:

Weiterhin besteht für alle Drohnen ein Haftpflichtversicherungspflicht sowie eine Registrierungspflicht für Sie als Drohnen-Piloten.  

Das Mindestalter für den Drohnenflug beträgt 16 Jahre, ausgenommen sind Spielzeug-Drohnen.

Das bedeutet, Kinder können nur noch mit Spielzeug-Drohnen unbedenklich fliegen. 

Andernfalls ist die Aufsicht eines Berechtigten mit entsprechendem Kompetenznachweis zwingend. 

Die Szenarien „Specific“ (spezielle Erlaubnis der Luftfahrtbehörde nötig) und „Certified“ (Zulassungspflichtige, risikobehaftete Drohnenflüge zu Spezialzwecken) dürften im täglichen Gebrauch irrelevant sein.

Klassifizierung der Drohnen

Nun gibt es im Szenario „Open“ ( Drohnen für Jedermann) wiederum drei Unterklassen, welche sich nach der CE-Klassifizierung der Drohne richten und Vorgaben für die zulässigen Flugmanöver vorsehen. 

A1

  • Drohnen der CE-Klasse „C0“ sowie Bestandsdrohnen (max. 250g Abfluggewicht) und „C1“ (max. 900g Abflugwicht)
  • Flüge nicht über Menschenansammlungen oder unbeteiligten Personen

A2

  • Drohnen der CE-Klasse „C2“ und zwischen 900g und 4 Kg Abflugmasse
  • Flug nur mit mindestens 30m Abstand zu unbeteiligten Personen; im „Slow-Modus“ mindestens 5m Abstand

A3

  • Drohnen der CE-Klasse „C3“ und „C4“ mit maximal 25 Kg Abflugmasse
  • Flug nur, sofern sich keine unbeteiligten Personen im gesamten Fluggebiet aufhalten
  • Mindestens 150m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten

Wann ist ein Führerschein nötig:

  • Für Drohnen der Klasse „C0“ und Spielzug-Drohnen benötigen Sie keinen „Führerschein“ bzw. Kompetenznachweis
  • Für Bestandsdrohnen über 250 Gramm Abflugmasse, Drohnen der Klasse „C0“ (500g – 2 Kg Abflugmasse) und Flug nur im Anwendungsbereich „A2“ sowie „C1“-Drohnen benötigen Sie ein EU-Kompetenznachweis („Kleiner Drohnenführerschein“)
  • Für Drohnen der Klasse „C2“, „C3“ und „C4“ sowie bei einem Drohnenflug, der unter das Anwendungsszenario „A2“ fällt, ist ein EU-Fernpilotenzeugnis („Großer Drohnenführerschein“) erforderlich

Weitere Informationen zu Führerschein und Drohnenregistrierung finden Sie hier.

Kilian Kutschenreiter und Karlheinz Kutschenreiter (Rechtsanwalt)

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Regierung schafft Klarheit zur Frage der Mietpreisminderung wegen COVID – 19 – Pandemie https://js-verbraucherportal.eu/regierung-schafft-klarheit-zur-frage-der-mietpreisminderung-wegen-covid-19-pandemie https://js-verbraucherportal.eu/regierung-schafft-klarheit-zur-frage-der-mietpreisminderung-wegen-covid-19-pandemie#respond Wed, 27 Jan 2021 18:06:18 +0000 https://meine-rechte.eu/?p=750 Ausgangslage Zu Beginn der Pandemie und dem ersten Lockdown der Wirtschaft, hat die Bundesregierung ein so genanntes Moratorium in Gesetzesform gegossen.  Danach musste man in der Zeit von April 2020 bis 30.6.2020 Verpflichtungen aus bestimmten Schuldverhältnissen nicht erfüllen. Ausgenommen davon waren aber Mietverhältnisse. Sowohl für gewerbliche als auch für Wohnraummietverträge wurde von April bis Juni...

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Ausgangslage

Zu Beginn der Pandemie und dem ersten Lockdown der Wirtschaft, hat die Bundesregierung ein so genanntes Moratorium in Gesetzesform gegossen.  Danach musste man in der Zeit von April 2020 bis 30.6.2020 Verpflichtungen aus bestimmten Schuldverhältnissen nicht erfüllen. Ausgenommen davon waren aber Mietverhältnisse. Sowohl für gewerbliche als auch für Wohnraummietverträge wurde von April bis Juni lediglich die Kündigungsmöglichkeit auf Grund von Mietrückständen durch den Vermieter außer Kraft gesetzt.

Keine Problemlösung 

Diese Regelung war von Beginn an sehr umstritten, stellte sie Mieter doch scheinbar schlechter da als Schuldner aus anderen Leistungsverträgen, die Ihre Zahlungsverpflichtungen in vielen Fällen ganz aussetzen konnten. (freilich um diese später nachzuholen).

Insbesondere für gewerbliche Mieter war diese Regelung im ersten Lockdown natürlich keine Lösung ihrer Probleme: Sie hatten massive Umsatzeinbrüche und mussten aber Ihre teilweise sehr hohen Ladenmieten und Pachten weiterzahlen. 

Widersprechende Entscheidungen

Die Gerichte mussten sich in einer Vielzahl von Fällen mit der Frage beschäftigen, ob die COVID – 19 – Pandemie ein Grund zur Mietminderung ist.

Der Streit sei anhand zweier Entscheidungen des LG München II (13 O 2044/20) https://openjur.de/u/2309765.html 
und des LG Mönchengladbach 12 0 154/20  https://openjur.de/u/2311668.html 

kurz dargestellt:

Beide Kammern gehen in ihren Urteilen davon aus, dass eine durch öffentliche Anordnung auf Grund eine Pandemie, keinen Mangel einer Mietsache darstellt. Auch für dies nicht zur Nichtigkeit des Mietvertrages. Der Vermieter ist auch nicht aus den Gesichtspunkten der Unmöglichkeit zur Nichtzahlung der Miete berechtigt. 

LG München II:  Kein Anpassungsanspruch

Allerdings geht das LG München II in seiner Entscheidung zusätzlich davon aus, dass das in Folge der COVID – 19 – Pandemie verhängte Verbot der Ladenöffnung, den Mieter auch nicht zu einem Vertragsanpassungsanspruch aus § 313 Abs 1 BGB berechtigt.  Das LG begründet seine Auffassung damit, dass der Gesetzgeber mit seinen „Vertragsrechtlichen Regelungen aus Anlass der COVID 19 – Pandemie (Art 240 EGBGB) eine abschließende Regelung treffen wollte. Daher sei für den Anpassungsanspruch aus § 313 Abs. 1 BGB kein Raum mehr gegeben.

LG Mönchengladbach: Anpassungsanspruch 

Anders das LG Mönchengladbach, das zur selben Frage argumentiert, § 313 Abs I BGB sei sehr wohl anwendbar, dass der Gesetzgeber mit seinen Regelungen in Art. 240 EGBGB (hier insbesondere §2) die Erhaltung der Mietverhältnisse im Falle des pandemiebedingten Zahlungsverzugs sichern wollte. Die übrigen Rechte aber unberührt lassen wollte. Das Gericht stützt seine Meinung auf die Gesetzesbegründung.  

Der Gesetzgeber hat jetzt entschieden

In der Gesetzesbegründung übernimmt die Bundesregierung den Grundgedanken des LG Mönchengladbach, wonach die COVID- 19 – Pandemie bedingte Betriebsschließung nicht allein im Risikobereich des Vermieters liegt. 

Das Landgericht hat dieses Risiko für den Zeitraum der Betriebsschließung mit 50: 50 angenommen und die Anpassung auf 50 Prozent einer Monatsmiete für den Zeitraum des Lockdowns festgesetzt.

Fazit:

Es wurde Klarheit geschaffen. Ob und wie hoch eine Mietanpassung für Gewerbliche Miet- und Pachtverhältnisse möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. 

Karlheinz Kutschenreiter

Rechtsanwalt

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